Switzerland
Zusammenfassung der Schweizer Verbraucherschutzgesetze
Gemäss den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher wahlweise eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, indem sie das Produkt gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben. Verbraucher können auch den Ersatz mangelhafter Waren auch verlangen, wenn es sich bei dem Erwerb um austauschbare Waren handelte. Die Hauptverantwortung liegt beim Verkäufer, also OLMI beim Kauf der Waren im OLMI. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren. Ein Verbraucher muss den Verkäufer unverzüglich über den Mangel oder die Abweichung in Kenntnis setzen, wobei je nach Umständen auch eine längere Frist möglich ist.
Gemäß den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen liegt die Beweislast, dass der Mangel oder die Abweichung von Waren vom Vertrag bereits zum Zeitpunkt des Übergangs bestand, beim Verbraucher, es sei denn, der Verbraucher hat das Produkt nicht akzeptiert oder einen Vorbehalt bezüglich des beanspruchten Mangels geäußert.
Weitere Informationen zu den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK) unter www.konsum.admin.ch/bfk/de/home.html.